Germany/Deutsch
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten zwischen der ZEEKR Germany GmbH mit Sitz in Magellan-Allee 4, 65479 Raunheim, Deutschland, eingetragen unter HRB 131277 beim Amtsgericht Frankfurt am Main, im Folgenden „ZEEKR“ genannt) und der Einzelperson (natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit liegen, im Folgenden „Verbraucher“ genannt) oder dem Unternehmen (juristische Person oder natürliche Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, im Folgenden „Unternehmen“ und zusammen „Kunde“ genannt) für den Kauf und die Lieferung von individuell angepassten Personenkraftwagen der Marke ZEEKR und dem Standardpaket der damit verbundenen Dienstleistungen (im Folgenden „Fahrzeug(e)“) gelten. Mit der Bestellung eines Fahrzeugs erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
2.1 Der Kunde kann eine Bestellung für ein Fahrzeug über die ZEEKR-Website aufgeben, die auch über die ZEEKR-App (im Folgenden „ZEEKR-Verkaufsplattform(en)“) die auf Ihr Mobiltelefon oder Tablet usw. heruntergeladen werden kann zugänglich ist (im Folgenden „Bestellung“).
2.2 Um eine Bestellung aufzugeben, muss der Kunde ZEEKR alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich seiner persönlichen Daten und der spezifischen Konfigurationen für das vom Kunden ausgewählte Fahrzeug, das das Standardpaket der verbundenen Dienste (im Folgenden „Standard-Verbindungspaket“) gemäß Abschnitt 8 umfasst und ZEEKR-Zubehör sowie einen Kundendienstplan gemäß den Angaben auf der ZEEKR-Website enthalten kann. Die Einzelheiten des ZEEKR-Zubehörs sind in Anhang 1 und die Einzelheiten des Kundendienstplans in Anhang 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, nach der Bestellung eine Anzahlung zu leisten (im Folgenden „Anzahlung“), da jedes Fahrzeug individuell nach den Vorgaben des Kunden angepasst wird. Bevor der Kunde auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ klickt, wird der Betrag der erforderlichen Anzahlung neben der Bestellschaltfläche angezeigt. Sobald der Kunde auf der ZEEKR-Website auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ klickt, wird die Bestellung an ZEEKR übermittelt und der Kunde wird weitergeleitet, um die Zahlung der Anzahlung abzuschließen. Der Kunde kann eine Zahlungsmethode für die Anzahlung auswählen, die auf der ZEEKR-Website angezeigt wird, nachdem er auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ geklickt hat. Die Zahlungsfrist für die Anzahlung kann verlängert werden, wenn der Kunde eine Zahlungsmethode wählt, die mehr Zeit erfordert. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, außer unter bestimmten Umständen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Eine Bestellung ist für den Kunden verbindlich. ZEEKR bestätigt dem Kunden den Eingang der Bestellung unverzüglich nach Erhalt der Bestellung per E-Mail, die die Konfigurationsdetails des Fahrzeugs enthält (im Folgenden „Empfangsbestätigung“). Die Empfangsbestätigung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Annahme der Bestellung dar noch begründet sie vertragliche oder rechtliche Verpflichtungen für ZEEKR.
2.4 Nach der Bestellung hat der Kunde achtundvierzig (48) Stunden lang das Recht und die Möglichkeit, die Bestellung über die ZEEKR-Website zu ändern (im Folgenden „Konfigurationszeitraum“). Der Kunde kann alle Konfigurationsdetails ändern, jedoch nicht das Fahrzeugmodell. ZEEKR behält sich das Recht vor, den vom Kunden gezahlten Betrag im Falle einer Änderung der Konfigurationsdetails anzupassen. Der Kunde kann die Konfigurationsfrist auch vorzeitig beenden, indem er die Konfiguration in seinem ZEEKR-Kundenkonto sperrt. Die Bedingungen des Kaufvertrags – unabhängig davon, ob sie während der Konfigurationsfrist geändert wurden oder nicht – werden von ZEEKR durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden (im Folgenden „endgültige Auftragsbestätigung“) bestätigt. Ein verbindlicher Vertrag über den Kauf und die Lieferung des Fahrzeugs gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde die endgültige Auftragsbestätigung erhält (im Folgenden „Kaufvertrag“). Bestellungen, für die der Kunde die Anzahlung nicht leistet, werden von ZEEKR abgelehnt. ZEEKR informiert den Kunden per E-Mail, wenn ZEEKR die Bestellung aufgrund der nicht geleisteten Anzahlung ablehnt. Zur Klarstellung: ZEEKR erstattet die Anzahlung zurück, wenn der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt oder rückwirkend aufgehoben wird.
2.5 ZEEKR behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen (z. B. aufgrund von Änderungen im Produktangebot). Lehnt ZEEKR eine Bestellung ab, kommt kein Kaufvertrag zustande. ZEEKR wird den Kunden unverzüglich über die Ablehnung informieren. Lehnt ZEEKR eine Bestellung gemäß diesem Abschnitt 2.5 ab oder lehnt ZEEKR eine Bestellung aus anderen Gründen ab oder tritt ZEEKR vom Kaufvertrag gemäß Abschnitt 8 unten zurück, erstattet ZEEKR dem Kunden die Anzahlung zurück.
2.6 Ein Kunde muss nach deutschem Recht geschäftsfähig sein, um einen Kaufvertrag abzuschließen. Ist der Kunde unter 18 Jahre alt, ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
2.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bilder und Bildbeschreibungen auf der ZEEKR-Website und in der ZEEKR-App nur zu Illustrationszwecken dienen und keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Fahrzeuge darstellen.
3.1 ZEEKR beabsichtigt, Fahrzeuge direkt an Endverbraucher zu verkaufen. Daher ist eine Bestellung oder ein Kaufvertrag, der zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs des Fahrzeugs abgeschlossen wurde, in keinem Fall gültig, und ZEEKR behält sich das Recht vor, eine solche Bestellung abzulehnen oder einen solchen Kaufvertrag zu kündigen, wenn ZEEKR eindeutige Beweise dafür hat, dass das Fahrzeug für den gewerblichen Weiterverkauf bestimmt ist, vorausgesetzt, dass ZEEKR dem Kunden alle geleisteten Zahlungen, wie z. B. die Anzahlung, erstattet.
4.1 ZEEKR sendet dem Kunden eine Zahlungsaufforderung und Zahlungsanweisungen per E-Mail, und der Kunde zahlt den in der endgültigen Auftragsbestätigung angegebenen Preis (im Folgenden „Kaufpreis“) gemäß diesen Zahlungsanweisungen. Wenn der Kunde eine Anzahlung geleistet hat, verrechnet ZEEKR diese Anzahlung mit dem Kaufpreis.
4.2 Der Kunde kann den Kaufpreis per Banküberweisung, über eine Finanzierungslösung eines von ZEEKR zugelassenen Partners, der mit ZEEKR vorab vereinbarte Konditionen hat (im Folgenden „ZEEKR-Finanzierungspartner“), wie auf der ZEEKR-Website angegeben, oder über andere Finanzierungslösungen von Dritten gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen bezahlen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
4.3 Wenn der Kunde sich für eine Finanzierungslösung eines ZEEKR-Finanzierungspartners entscheidet, muss er innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der endgültigen Auftragsbestätigung einen Antrag gemäß der endgültigen Auftragsbestätigung beim ZEEKR-Finanzierungspartner stellen. Wenn der ZEEKR-Finanzierungspartner nach einem Antrag gemäß diesem Abschnitt 4.3 dem Kunden die gewählte Finanzierungslösung gemäß seinen eigenen Geschäftsbedingungen verweigert, hat der Kunde das Recht, ohne zusätzliche Kosten vom Kaufvertrag zurückzutreten, und erhält alle im Rahmen des Kaufvertrags geleisteten Zahlungen, insbesondere die Anzahlung, zurückerstattet.
4.4 ZEEKR kann die Lieferung verschieben oder nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Kunde nicht innerhalb der in den Zahlungsanweisungen festgelegten Zahlungsfrist zahlt.
5.1 Alle von ZEEKR angegebenen Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, sofern ZEEKR sie nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich” bestätigt hat. Die Lieferung erfolgt an den von ZEEKR in der endgültigen Auftragsbestätigung und online im ZEEKR-Konto des Kunden angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, wenn dies zwischen ZEEKR und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde („Lieferung”). ZEEKR benachrichtigt den Kunden, wenn das Fahrzeug an dem in der endgültigen Auftragsbestätigung und im ZEEKR-Konto des Kunden angegebenen Ort oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort zur Abholung bereitsteht. Bei der Abholung des Fahrzeugs unterzeichnet der Kunde einen Lieferschein als Bestätigung, dass die Lieferung abgeschlossen ist.
5.2 Im Falle einer Verzögerung der Lieferung in Bezug auf einen unverbindlichen Liefertermin aus Gründen, die ZEEKR nicht zu vertreten hat, informiert ZEEKR den Kunden unverzüglich über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer oder online im ZEEKR-Konto des Kunden.
5.3 Bestimmte ZEEKR-Zubehörteile können direkt von unabhängigen Drittanbietern oder Lieferanten an den Kunden geliefert werden. ZEEKR bleibt für die rechtzeitige Lieferung von ZEEKR-Zubehörteilen verantwortlich. Wenn jedoch Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lieferung durch Drittanbieter verursacht werden und ZEEKR kein Verschulden trifft (d. h. ZEEKR hat bei der Auswahl und Überwachung dieser Lieferanten angemessene Sorgfalt walten lassen), beschränkt sich die Haftung von ZEEKR auf vorhersehbare und typische Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
5.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz des durch Verzug entstandenen Schadens im Falle leichter Fahrlässigkeit seitens ZEEKR auf maximal 5 % des Kaufpreises begrenzt. Möchte der Kunde zusätzlich vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er ZEEKR eine angemessene Frist setzen. Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % des Kaufpreises begrenzt. Ist der Kunde ein Unternehmer, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird die Lieferung während des Verzugs von ZEEKR durch Zufall unmöglich, haftet ZEEKR gemäß den oben vereinbarten Haftungsbeschränkungen. ZEEKR haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
5.5 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesem Abschnitt 5 gelten nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens ZEEKR, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.6 ZEEKR liefert die Fahrzeuge nur in Deutschland aus. Vorbehaltlich Abschnitt 12 werden die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Wenn der Kunde das Fahrzeug außerhalb Deutschlands ummelden möchte, ist er für alle damit verbundenen Zulassungen, Steuern, Abgaben und Gebühren verantwortlich. Der Kunde ist auch für die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften für die Zulassung der Fahrzeuge außerhalb Deutschlands verantwortlich.
5.7 Wenn das Fahrzeug zur Lieferung bereitsteht und der Kunde den Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlt hat, fordert ZEEKR zunächst die Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen auf. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, kann ZEEKR vom Kaufvertrag zurücktreten. Tritt ZEEKR gemäß diesem Abschnitt 5.7 vom Kaufvertrag zurück, kann ZEEKR eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Kaufpreises (Verbraucher) oder 15 % des Kaufpreises zuzüglich etwaiger Kosten für den Ausbau und Einbau von Zusatzausstattung (Unternehmen) verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rechte und Rechtsbehelfe, einschließlich Ansprüche auf Verzugszinsen und Schadensersatz, bleiben unberührt.
Für Kunden, die als Verbraucher kaufen
6.1 Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Der Verbraucher behält alle nach deutschem Recht zwingend vorgesehenen Rechte, einschließlich des Rechts auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
6.2 Darüber hinaus gewährt ZEEKR, eine Herstellergarantie, die hier zu finden ist: Garantiebedingungen (im Folgenden „Garantie“). Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
6.3 Ungeachtet Abschnitt 6.2 haftet ZEEKR für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, z. B. wenn das Fahrzeug nicht in einem Zustand ist, den der Verbraucher angesichts des Preises, des Alters und der Laufleistung vernünftigerweise erwarten konnte. Mängel, die innerhalb eines (1) Jahres nach der Lieferung auftreten, gelten als zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden, es sei denn, ZEEKR kann das Gegenteil nachweisen oder dies ist mit der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder dem Mangel unvereinbar.
6.4 Im Falle eines Mangels am Fahrzeug hat der Verbraucher ZEEKR unverzüglich über etwaige Mängel zu informieren und hat das Recht, von ZEEKR die Behebung des Mangels oder die Lieferung eines neuen Fahrzeugs zu verlangen, wenn dies ohne unangemessene Kosten für ZEEKR möglich ist. ZEEKR wird einen Mangel beheben, wenn dieser zu geringfügig ist, um einen Austausch zu rechtfertigen.
6.5 Sind die Mängelbeseitigung und der Ersatz des Fahrzeugs gemäß Ziffer 6.4 nicht möglich oder kann ZEEKR sie nach Setzung einer angemessenen Frist nicht erfüllen, hat der Verbraucher stattdessen das Recht, eine dem Mangel entsprechende Preisminderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, es sei denn, der Mangel ist unerheblich.
6.6 Der Verbraucher hat ZEEKR Mängel so schnell wie möglich zu melden. Je nach Art des Mangels hat der Verbraucher seine Mängelrügen gemäß § 438 BGB geltend zu machen. ZEEKR haftet nicht für Mängel, die der Verbraucher ZEEKR nicht innerhalb der Frist des § 438 BGB gemeldet hat.
Für Kunden, die als Unternehmen kaufen
6.7 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kauf (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Einschränkungen:
6.7.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von ZEEKR, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.7.2 Das Unternehmen hat das Fahrzeug unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und ZEEKR etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung schließt Gewährleistungsansprüche aus.
6.7.3 Die Nacherfüllung beschränkt sich auf die Nachbesserung; die Ersatzlieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung ist unmöglich oder unzumutbar.
6.7.4 Widerrufs- und Minderungsrechte sind bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
6.8 Eine weitergehende Haftung für Mängel ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.9 Darüber hinaus gewährt ZEEKR dem Unternehmen die in Abschnitt 6.2 festgelegte Garantie.
Für Kunden, die als Verbraucher und/oder als Unternehmen kaufen
6.10 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Garantiereparaturen und Kundendienstleistungen nur bei autorisierten Zeekr-Servicepartnern verfügbar sind. Wenn der Kunde Garantiereparaturen und Kundendienstleistungen benötigt, kann er sich an das Netzwerk autorisierter Zeekr-Servicepartner in einem der Länder wenden, in denen ZEEKR über ein Netzwerk autorisierter Zeekr-Servicepartner verfügt.
7.1 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der folgenden Bestimmungen, nichts anderes angegeben ist, haftet ZEEKR im Falle einer Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 ZEEKR haftet für Schäden – unabhängig vom Rechtsgrund – in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZEEKR nur vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen für
· Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
· Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) entstehen, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von ZEEKR auf den Ersatz vorhersehbarer, typischer Schäden beschränkt.
7.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ZEEKR auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags vorhersehbar und für diese Art von Vertrag typisch waren. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von sekundären Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist die Haftung ausgeschlossen.
7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ZEEKR.
7.5 Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Schaden, seine Kosten und Verluste zu begrenzen.
7.6 Unabhängig von einem Verschulden seitens ZEEKR bleibt die Haftung von ZEEKR für arglistiges Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Zeekr Connected Services
8.1 Ein Standard-Connected-Paket ist im Kaufpreis des Fahrzeugs enthalten und kann in den ersten vier (4) Jahren ab dem Datum der Lieferung des Fahrzeugs (im Folgenden „kostenlose Nutzungsdauer“) ohne zusätzliche Kosten genutzt werden. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungsdauer kann der Kunde entweder ein Standard-Connected-Paket oder ein Premium-Paket mit Connected-Services (im Folgenden „Premium-Connected-Paket“ und zusammen mit dem Standard-Connected-Paket „ZEEKR Connected Services“) abonnieren.
8.2 Ergänzend kann der Kunde das Premium-Connected-Paket ab dem Lieferdatum erwerben und unterliegt den Preisen und Laufzeiten, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Abonnements auf der entsprechenden ZEEKR-Verkaufsplattform angezeigt werden. Kunden können das gekaufte Standard-Connected-Paket sofort nach der Lieferung auf das Premium-Connected-Paket upgraden. Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Kauf vom Abonnement zurückzutreten und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist ist das Abonnement nicht mehr erstattungsfähig.
8.3 Das Abonnement der Premium Connected Services hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr. Nach Ablauf der Laufzeit hat der Kunde das Recht, das Abonnement für die Premium Connected Services jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen. Der Kunde kann das Abonnement über die ZEEKR-App verwalten oder kündigen.
8.4 Der Kunde hat jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen von ZEEKR in Bezug auf die ZEEKR Connected Services einzuhalten, die ZEEKR dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung zur Verfügung stellt.
8.5 ZEEKR kann die Funktionalität oder Verfügbarkeit des Standard Connected-Pakets nur dann einschränken, wenn dies aus technischen Gründen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unbedingt erforderlich ist. Jede Einschränkung ist auf das objektiv Notwendige beschränkt und darf die vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigen. Wenn eine Einschränkung den vereinbarten Dienst erheblich einschränkt, kann der Kunde das Abonnement kostenlos kündigen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für den Zugriff auf die ZEEKR Connected Services ist eine Datenverbindung erforderlich. ZEEKR stellt eine Datenverbindung über einen Mobilfunknetzbetreiber zur Verfügung, ist jedoch nicht verantwortlich für die Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit dieser Verbindung sowie für mögliche Updates, die für die Nutzung oder weitere Nutzung dieser Verbindung erforderlich sein können.
9.1 Das Eigentum an dem von ZEEKR gelieferten Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsansprüche aus dem Kaufvertrag bei ZEEKR. Die Haftung für das Fahrzeug geht mit Abschluss der Lieferung gemäß Ziffer 5.1 von ZEEKR auf den Kunden über.
9.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehen, bis die mit dem Kauf zusammenhängenden Forderungen beglichen sind.
10.1 ZEEKR sorgt auf Kosten des Kunden dafür, dass das Fahrzeug vor der Lieferung in Deutschland zugelassen und für die Nutzung freigegeben wird. Der Kunde wird mit ZEEKR in dem erforderlichen Umfang zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Zulassung erfolgen kann. Die Kosten hierfür werden im Kaufvertrag festgelegt. Der Kunde sorgt dafür, dass das Fahrzeug ab dem Tag der Lieferung versichert ist.
11.1 Der Kunde hat online in seinem ZEEKR-Konto und über das Infotainment-System des Fahrzeugs Zugriff auf eine digitale Bedienungsanleitung für das Fahrzeug. Eine Auszugversion der Bedienungsanleitung ist bei der Lieferung auch in gedruckter Form im Fahrzeug verfügbar. Die vollständige und digitale Bedienungsanleitung hat Vorrang vor der Auszugversion.
12.1 Das Fahrzeug erhält regelmäßig Over-the-Air-Software-Updates (OTA), die Schwachstellen beheben, die Sicherheit des Fahrzeugs und seiner Insassen gewährleisten sowie neue Funktionen hinzufügen oder bestehende verbessern. Software-Updates werden in zwei verschiedenen Phasen bereitgestellt:
· Download-Phase: Wenn ein Software-Update verfügbar ist, kann es automatisch im Hintergrund heruntergeladen werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug verfügt über ausreichende Konnektivität und Speicherkapazität. Der Kunde kann benachrichtigt werden, wenn ein Download gestartet oder abgeschlossen wurde.
· Installationsphase: Die Installation des heruntergeladenen Updates erfordert die Zustimmung und Mitwirkung des Kunden. Der Kunde kann die Installation verschieben; bestimmte Updates können jedoch für die Sicherheit oder Funktionalität von entscheidender Bedeutung sein und einer obligatorischen Installation unterliegen.
Die Installation kann nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllt, darunter unter anderem:
· Ausreichender Batteriestand.
· Stabile Konnektivität (falls erforderlich).
· Das Fahrzeug steht still und wird nicht aktiv genutzt.
Während der Installation:
· Das Fahrzeug kann nicht gefahren werden.
· Der Ladevorgang kann vorübergehend unterbrochen werden, wenn das Fahrzeug angeschlossen ist.
· Bestimmte Fahrzeugfunktionen sind möglicherweise bis zum Abschluss der Installation nicht verfügbar.
12.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Software-Updates nach eigenem Ermessen zu installieren. Je nach Alter, Konfiguration oder Datenspeicherkapazität des Fahrzeugs werden die OTA-Software-Updates möglicherweise nicht für das Fahrzeug bereitgestellt oder enthalten möglicherweise nicht alle vorhandenen neuen Features oder Funktionen. Dies gilt nicht für OTA-Software-Updates, die für die Sicherheit des Fahrzeugs erforderlich sind. ZEEKR haftet nicht für Kosten, die für die Aktualisierung des Fahrzeugs erforderlich sind, damit es diese OTA-Software-Updates empfangen kann, oder für Fahrzeugprobleme, die nach der Installation von Software-Updates aufgrund fehlender, fehlerhafter oder beschädigter Hardware aus Gründen auftreten, die außerhalb der Kontrolle von ZEEKR liegen, es sei denn, dies ist durch die Garantie abgedeckt. ZEEKR haftet weiterhin für Mängel, die durch von ZEEKR bereitgestellte Software-Updates verursacht werden. Die Haftung für Probleme, die auf unbefugte Änderungen oder externe Faktoren zurückzuführen sind, bleibt ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
12.3 Die Software des Fahrzeugs wird dem Kunden in ihrem aktuellen Zustand zur Verfügung gestellt, ohne Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich ihrer Funktionalität, Leistung oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Software des Fahrzeugs kann einer laufenden Weiterentwicklung unterliegen. Infolgedessen können bestimmte Funktionen von Zeit zu Zeit eingeschränkt oder nicht zugänglich sein, wenn dies aus technischen Gründen und zur Aufrechterhaltung der Funktionalität der Software erforderlich ist.
13.1 ZEEKR verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch ZEEKR sind in der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten von ZEEKR enthalten, die dem Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Verfügung gestellt wird. Die Richtlinie ist auch unter https://www.zeekr.eu/de-de/policy verfügbar.
Die Fahrzeuge sind mit vernetzten Technologien ausgestattet, die während ihres Betriebs Daten generieren. Dazu gehören unter anderem Sensordaten, Nutzungsstatistiken, Standortdaten, Diagnosedaten und Leistungskennzahlen („Fahrzeugdaten“). Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU-Datenschutzgesetz) hat der Kunde umfassende Rechte auf Zugang zu den Daten, die von seinem vernetzten Fahrzeug und den damit verbundenen Diensten generiert werden. Informationen vor dem Kauf über Art, Umfang und Format der erfassten Daten sowie darüber, wie Sie auf die Daten zugreifen oder sie löschen können, finden Sie hier.
15.1 Alle von ZEEKR veröffentlichten Materialien wie Texte, Dateien, Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Fotos, Videos, Musik oder andere Materialien („Inhalte“) sind durch das Urheberrecht geschützt. Die Vervielfältigung, das Kopieren, die Übertragung, der Verkauf, die Weitergabe oder jede andere Form der Nutzung dieser Inhalte (sowohl für kommerzielle als auch für nichtkommerzielle Zwecke) ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ZEEKR untersagt. Das bedeutet beispielsweise, dass der Kunde diese Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ZEEKR nicht auf eine andere Website übertragen oder auf andere Weise kopieren oder verbreiten darf.
16.1 ZEEKR ist berechtigt, von dem Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Geschäftskunde für insolvent erklärt wird, einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich mit seinen Gläubigern beantragt, eine Vereinbarung zugunsten seiner Gläubiger trifft, freiwillig Insolvenz anmeldet oder einen Insolvenzverwalter oder Treuhänder bestellt bekommt oder Gegenstand einer Liquidation oder Auflösung oder eines unfreiwilligen Insolvenzverfahrens ist oder auf andere Weise seine Geschäftstätigkeit einstellt.
16.2 ZEEKR ist von jeglicher Haftung für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dem Kaufvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von ZEEKR liegen, befreit. Zu den Umständen, die zu einer solchen Befreiung führen, gehören unter anderem Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften oder deren Auslegung, Regierungsmaßnahmen, Krieg, Kriegshandlungen, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Blockaden, Pandemien, unvorhergesehene Verzögerungen durch Fabriken, die das Fahrzeug herstellen, schwere Unfälle, die sich auf die Produktion des Fahrzeugs oder das Auftragsvolumen auswirken, Schäden an Maschinen und Währungsbeschränkungen usw. (im Folgenden „höhere Gewalt“). Sollte ZEEKR aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt für mehr als drei (3) Monate nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat ZEEKR das Recht, von dem Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
17.1 ZEEKR liefert Fahrzeuge, die für die Nutzung in Deutschland zugelassen sind. Wenn der Kunde das Fahrzeug außerhalb Deutschlands zulassen möchte, ist er für die Einhaltung der örtlichen Zulassungsvorschriften, Steuern und Abgaben verantwortlich. ZEEKR bietet keinen Kundendienst oder Service außerhalb Deutschlands, außer in den von ZEEKR autorisierten Werkstätten. Diese Informationen werden vor der Bestellung bereitgestellt. Die gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
18.1 Fahrzeuge, die außerhalb der Länder verkauft werden, in denen (1) ZEEKR direkt an Kunden verkauft, (2) ZEEKR einen Importeur benannt hat oder (3) ZEEKR autorisierte Händler benannt hat (der „aktive Markt“), unterliegen den lokalen Mehrwertsteuer- und Zulassungsvorschriften. Kunden, die beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb der aktiven Märkte zuzulassen, sind allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen Transport, die Zulassung und die Einhaltung der Steuerpflichten (einschließlich etwaiger Mehrwertsteuerrückerstattungen, Erstattungen oder lokaler Mehrwertsteuerzahlungen im Land der Zulassung).
18.2 ZEEKR kann in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und sofern gesetzlich zulässig nicht zugelassene Fahrzeuge verkaufen. In solchen Fällen ist der Kunde allein verantwortlich für die Organisation des Transports und der Zulassung des Fahrzeugs in dem Land, in dem die Zulassung erfolgen soll. Zeekr haftet nicht für Doppelbesteuerung, Verwaltungsaufwand oder Zulassungsprobleme, die sich aus der Entscheidung eines Kunden ergeben, ein Fahrzeug außerhalb der aktiven Märkte zu exportieren oder zuzulassen. Weitere Informationen zum Kauf eines Fahrzeugs in der EU finden Sie auf dieser Website.
18.3 ZEEKR beantragt die 0 %-Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG unter der Voraussetzung, dass der Kunde ZEEKR ausreichende Transportnachweise gemäß Artikel 45a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vorlegt. Der Kunde ist für den Transport des Fahrzeugs verantwortlich und muss ZEEKR spätestens am zehnten (10.) Tag des Monats, der auf den Monat der Lieferung folgt, die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Eine schriftliche Erklärung des Kunden, in der der Transport bestätigt wird und die mindestens folgende Angaben enthält: Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Kunden, Menge und Art der Waren, Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, Daten und Ort der Ankunft, Identifikationsnummer des Transportmittels und Name der Person, die die Waren am Bestimmungsort in Empfang nimmt
- Eine unterzeichnete CMR mit allen drei ordnungsgemäß ausgefüllten Unterschriften; und
- Mindestens ein zusätzlicher unabhängiger Nachweis, z. B. der Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs im EU-Mitgliedstaat des Bestimmungsortes.
- Wenn das Fahrzeug in der Eigenschaft als Mehrwertsteuerpflichtiger gekauft wird, eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Alle Dokumente zusammen (“Transportdokumente”)
18.4 Falls kein CMR verfügbar ist, z. B. wenn ein Kunde das Fahrzeug bereits im Zulassungsland registriert hat und das Fahrzeug mit (vorläufigen) Kennzeichen fährt, muss der Kunde ein Dokument zum Nachweis der Zulassung (oder ein Dokument der vorläufigen Kennzeichen) und/oder Ausfuhrpapiere vorlegen.
18.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ZEEKR die 0 %-Mehrwertsteuerbefreiung nur dann anwenden kann, wenn ZEEKR im Besitz der erforderlichen Transportdokumente ist. Wenn die Transportdokumente nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgelegt werden, ist ZEEKR gesetzlich verpflichtet, die lokale Mehrwertsteuer zu berechnen. In diesem Fall bleibt der Kunde für die Zahlung des fälligen Mehrwertsteuerbetrags verantwortlich. Die Verantwortung für die Bereitstellung und Einreichung vollständiger und fristgerechter Transportdokumente liegt ausschließlich beim Kunden.
19.1 Die Fahrzeuge sind für den Einsatz auf dem europäischen Markt typgenehmigt, entsprechen jedoch möglicherweise nicht allen nationalen Anforderungen (z. B. Sprache der Bedienungsanleitungen/Infotainmentsysteme, Sicherheitsanforderungen oder Softwareeinstellungen) in Ländern außerhalb des aktiven Marktes. ZEEKR übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass das Fahrzeug den lokalen Anforderungen in solchen Ländern entspricht. Kunden, die das Fahrzeug außerhalb des aktiven Marktes zulassen, akzeptieren das Risiko zusätzlicher Konformitätskosten.
20.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZEEKR keine Rechte oder Pflichten aus dem Kaufvertrag abtreten oder übertragen. ZEEKR kann seine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nur dann an einen Dritten abtreten, wenn dies die Rechte des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt. In diesem Fall wird ZEEKR den Kunden vorab informieren. Wenn die Abtretung zu einem erheblichen Nachteil für den Kunden führt, kann der Kunde den Kaufvertrag ohne Kosten kündigen. Gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.
21.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Bestellungen oder Kaufverträge unterliegen deutschem Recht, ungeachtet der Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer damit verbundenen Bestellung oder einem Kaufvertrag oder deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, werden, sofern sie nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, in erster Instanz vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, wenn der Kunde ein Geschäftskunde ist. Ist der Kunde Verbraucher, so sind alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer damit zusammenhängenden Bestellung oder einem Kaufvertrag oder deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, sofern sie nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, in erster Instanz vor dem zuständigen Gericht in Deutschland zu klären.
Verbraucher können Streitigkeiten der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucher-schlichter.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von ZEEKR-Zubehör und Winterrädern
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten zwischen der ZEEKR Germany GmbH mit Sitz in Magellan-Allee 4, 65479 Raunheim, Deutschland, eingetragen unter HRB 131277 beim Amtsgericht Frankfurt am Main, im Folgenden „ZEEKR“ genannt, und der Person (natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, Gewerbe oder Beruf handelt, im Folgenden „Verbraucher“ genannt) oder dem Unternehmen (juristische Person oder natürliche Person, die ihr Gewerbe, ihr Geschäft oder ihren Beruf ausübt, im Folgenden „Unternehmen“ und zusammen „Kunde“ genannt) für den Kauf und die Lieferung von Zubehör, Winterrädern und Ausrüstung für ein ZEEKR-Fahrzeug (im Folgenden „Zubehör“) über die ZEEKR-Website oder die ZEEKR-App. Mit der Bestellung von Zubehör erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2.1 Ein Kunde kann Zubehör kaufen, indem er über die ZEEKR-Website oder die ZEEKR-App (im Folgenden „ZEEKR-Verkaufsplattform(en)“) im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeugs oder danach oder direkt über eine ZEEKR-Werkstatt oder eine von ZEEKR autorisierte Werkstatt (falls zutreffend) eine Bestellung aufgibt (im Folgenden „Bestellung“).
2.2 Ein Angebot von Zubehör auf der/den ZEEKR-Verkaufsplattform(en) stellt kein verbindliches Angebot von ZEEKR zum Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Kunden dar, sondern lädt den Kunden lediglich zur Aufgabe einer Bestellung ein.
2.3 ZEEKR sendet dem Kunden unverzüglich nach Eingang einer Bestellung für Zubehör eine Auftragsbestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über den Kauf und die Lieferung von Zubehör kommt mit dem Erhalt dieser Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
2.4 ZEEKR behält sich das Recht vor, eine Bestellung eines oder mehrerer Zubehörteile abzulehnen (z. B. aufgrund von Änderungen im Produktsortiment). Lehnt ZEEKR eine Bestellung ab, kommt kein Kaufvertrag zustande. ZEEKR benachrichtigt den Kunden unverzüglich über die Ablehnung.
3.1 Alle Preise für das Zubehör einschließlich der Kosten für die Lieferung und anderer Gebühren (falls zutreffend) werden zum Zeitpunkt der Bestellung auf den ZEEKR-Verkaufsplattformen angezeigt. Die Preise können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden; für den Kunden gilt jedoch der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.
3.2 Alle anwendbaren und verfügbaren Zahlungsalternativen und Informationen werden auf den ZEEKR-Verkaufsplattformen angezeigt.
4.1 Das Zubehör wird von ZEEKR oder einem Dritten an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse geliefert oder im Zusammenhang mit der Lieferung des ZEEKR-Fahrzeugs geliefert und montiert. Der voraussichtliche Liefertermin für das Zubehör wird in der entsprechenden Auftragsbestätigung angegeben. ZEEKR ist bestrebt, die Lieferung zum voraussichtlichen Liefertermin auszuführen.
4.2 Bestimmte ZEEKR-Zubehörteile können direkt von unabhängigen Drittanbietern oder Lieferanten an den Kunden geliefert werden. ZEEKR bleibt für die rechtzeitige Lieferung der ZEEKR-Zubehörteile verantwortlich. Wenn jedoch Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lieferung durch Drittanbieter verursacht werden und ZEEKR kein Verschulden trifft (d. h. ZEEKR hat bei der Auswahl und Überwachung dieser Lieferanten angemessene Sorgfalt walten lassen), beschränkt sich die Haftung von ZEEKR auf vorhersehbare und typische Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
4.3 Wenn der Kunde Winterräder gekauft hat, liefert ZEEKR die Räder an die Adresse des Kunden, ein ZEEKR-Reifenhotel, ein ZEEKR-Partner-Reifenhotel oder organisiert die Abholung durch den Kunden bei der Lieferung eines ZEEKR-Fahrzeugs, wie zwischen ZEEKR und dem Kunden vereinbart.
4.4 Die Lieferung von Zubehör ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Diese Einschränkung wird während des Bestellvorgangs deutlich angegeben. Bestellungen mit Lieferadressen außerhalb Deutschlands können nicht angenommen werden.
4.5 Wenn die Lieferung an ein Unternehmen durch einen Dritten erfolgt, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, die Lieferung der Zubehörteile gemäß der vereinbarten Zeit und den Anweisungen des Drittanbieters entgegenzunehmen. Wenn die Lieferung an ein Unternehmen nicht erfolgreich ist, werden die Zubehörteile an ZEEKR zurückgesandt, und ZEEKR behält sich das Recht vor, dem Unternehmen die tatsächlichen Kosten für die erfolglose Lieferung und Rücksendung in Rechnung zu stellen, sofern diese Kosten angemessen und dokumentiert sind. Die gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
Für Kunden, die als Verbraucher kaufen
5.1 Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Der Verbraucher behält alle nach deutschem Recht zwingend vorgesehenen Rechte, einschließlich des Rechts auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
5.2 Darüber hinaus gewährt ZEEKR, eine Herstellergarantie, die hier zu finden ist: Garantiebedingungen (im Folgenden „Garantie“). Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
5.3 ZEEKR haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, z. B. wenn das Zubehör nicht in einem Zustand ist, den der Verbraucher angesichts des Preises, des Alters und der Laufleistung vernünftigerweise erwarten konnte. Mängel, die innerhalb eines (1) Jahres nach der Lieferung auftreten, gelten als zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden, es sei denn, ZEEKR kann das Gegenteil nachweisen oder dies ist mit der Art des Zubehörs oder des Mangels unvereinbar.
5.4 Im Falle eines Mangels an den Zubehörteilen hat der Verbraucher ZEEKR unverzüglich über etwaige Mängel zu informieren und hat das Recht, von ZEEKR die Behebung des Mangels oder die Lieferung neuer Zubehörteile zu verlangen, wenn dies ohne unangemessene Kosten für ZEEKR möglich ist. ZEEKR wird einen Mangel beheben, wenn dieser zu geringfügig ist, um einen Austausch zu rechtfertigen.
5.5 Ist die Mängelbeseitigung und der Ersatz des Zubehörs gemäß Ziffer 5.4 nicht möglich oder kann dies nach Setzung einer angemessenen Frist von ZEEKR nicht verlangt werden, hat der Verbraucher stattdessen das Recht, eine dem Mangel entsprechende Preisminderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, es sei denn, der Mangel ist unerheblich.
5.6 Der Verbraucher hat ZEEKR Mängel so schnell wie möglich zu melden. Je nach Art des Mangels hat der Verbraucher seine Mängelrügen gemäß § 438 BGB geltend zu machen. ZEEKR haftet nicht für Mängel, die der Verbraucher ZEEKR nicht innerhalb der in § 438 BGB festgelegten Frist gemeldet hat.
Für Kunden, die als Unternehmen kaufen
5.7 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kauf (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Einschränkungen:
5.7.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von ZEEKR, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.7.2 Das Unternehmen hat das Zubehör unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und ZEEKR etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung schließt Gewährleistungsansprüche aus.
5.7.3 Die Nacherfüllung beschränkt sich auf die Nachbesserung; die Ersatzlieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung ist unmöglich oder unzumutbar.
5.7.4 Widerrufs- und Minderungsrechte sind bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
5.8 Eine weitergehende Haftung für Mängel ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
5.9 Darüber hinaus gewährt ZEEKR dem Unternehmen die in Abschnitt 5.2 festgelegte Garantie.
6.1 Sofern in diesen AGB, einschließlich der folgenden Bestimmungen, nichts anderes angegeben ist, haftet ZEEKR bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 ZEEKR haftet für Schäden – unabhängig vom Rechtsgrund – in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZEEKR vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für
· Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
· Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) resultieren, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von ZEEKR auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
6.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ZEEKR auf Schäden beschränkt, die bei Abschluss des Kaufvertrags vorhersehbar waren und für diese Art von Vertrag typisch sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von sekundären Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ZEEKR.
6.5 Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Schaden, seine Kosten und Verluste zu begrenzen.
6.6 Unabhängig von einem Verschulden seitens ZEEKR bleibt die Haftung von ZEEKR für arglistiges Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
7.1 ZEEKR verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch ZEEKR sind in der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten von ZEEKR enthalten, die dem Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Verfügung gestellt wird. Die Richtlinie ist auch unter https://www.zeekr.eu/nl-nl/policy verfügbar.
8.1 Alle von ZEEKR veröffentlichten Materialien wie Texte, Dateien, Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Fotos, Videos, Musik oder andere Materialien („Inhalte“) sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, das Kopieren, die Übertragung, der Verkauf, die Weitergabe oder jede andere Form der Nutzung dieser Inhalte (sowohl für kommerzielle als auch für nichtkommerzielle Zwecke) ist untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ZEEKR. Das bedeutet beispielsweise, dass der Kunde diese Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZEEKR nicht auf eine andere Website übertragen oder auf andere Weise kopieren oder verbreiten darf.
9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Bestellungen oder Kaufverträge unterliegen deutschem Recht, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer damit verbundenen Bestellung oder einem Kaufvertrag oder deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, werden, sofern sie nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, in erster Instanz vom Landgericht Frankfurt entschieden, wenn der Kunde ein Geschäftskunde ist. Ist der Kunde Verbraucher, so sind alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer damit zusammenhängenden Bestellung oder einem Kaufvertrag oder deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, sofern sie nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, in erster Instanz vor dem zuständigen Gericht in Deutschland zu klären.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der ZEEKR Germany GmbH mit Sitz in Magellan-Allee 4, 65479 Raunheim, Deutschland, eingetragen unter HRB 131277 beim Amtsgericht Frankfurt am Main (im Folgenden „ZEEKR“), („Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Serviceplan“) und der Person (natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, Geschäft oder Beruf handelt, im Folgenden als „Verbraucher” bezeichnet) oder das Unternehmen (juristische Person oder natürliche Person, die ihr Gewerbe, Geschäft oder ihren Beruf ausübt, im Folgenden als „Unternehmen” bezeichnet), je nach Anwendbarkeit („Verbraucher” und „Unternehmen” werden zusammen als „Kunde” bezeichnet, sofern nicht anders angegeben), die einen Kundendienstplan erworben haben. Mit dem Erwerb eines Kundendienstplans erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Serviceplan einverstanden.
„Kundendienstplan“ bezeichnet die vom Kunden erworbenen Dienstleistungen.
„Mobile Dienstleistungen“ sind Dienstleistungen, die von einer ZEEKR-Werkstatt erbracht werden, indem ein Servicetechniker zum vom Kunden gewünschten Ort entsandt wird.
„Dienstleistungen“ bezeichnet alle planmäßigen Wartungs- und Gesundheitschecks des Fahrzeugs, die im ZEEKR Care-Serviceplan gemäß den darin festgelegten Standardzeiten und -intervallen aufgeführt sind.
„Serviceintervall“ bezeichnet entweder (i) das Kilometerintervall oder (ii) das Zeitintervall, je nachdem, welches zuerst endet, das für jeden Service im ZEEKR Care Serviceplan festgelegt ist.
„Fahrzeug“ bezeichnet das ZEEKR-Fahrzeug des Kunden.
„Von ZEEKR autorisierte Werkstatt“ bezeichnet jede von ZEEKR autorisierte Werkstatt eines Drittanbieters, die die Dienstleistungen erbringt.
„ZEEKR Care Service Plan“ bezeichnet die auf der ZEEKR-Website beschriebenen empfohlenen Wartungs- und Gesundheitschecks. „ZEEKR-Werkstatt“ bezeichnet jede ZEEKR-eigene Werkstatt oder jeden mobilen ZEEKR-Service, der die Dienstleistungen erbringt.
2.1 Der Umfang der von ZEEKR zu erbringenden Dienstleistungen ist im ZEEKR Care Service Plan festgelegt.
3.1 Die Dienstleistungen im Rahmen des Kundendienstplans werden von einer ZEEKR-Werkstatt oder einer von ZEEKR autorisierten Werkstatt erbracht.
3.2 Der Kunde kann die Dienstleistungen als mobilen Service durch eine ZEEKR-Werkstatt wählen, die einen Servicetechniker an den vom Kunden gewünschten Ort entsendet. ZEEKR hat das Recht, für mobile Dienstleistungen eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Diese zusätzliche Gebühr und die geltenden Zahlungsbedingungen werden von ZEEKR festgelegt, wenn der Kunde den mobilen Service anfordert. Je nach dem vom Kunden gewünschten Ort kann die Verfügbarkeit des mobilen Service eingeschränkt sein.
3.3 Um eine Dienstleistung im Rahmen des Serviceplans des Kunden anzufordern, muss sich der Kunde entweder direkt oder über die Servicebuchungsseite auf der ZEEKR-Website oder in der ZEEKR-Mobil-App an eine ZEEKR-Werkstatt oder eine von ZEEKR autorisierte Werkstatt wenden. Die ZEEKR-Werkstatt oder die von ZEEKR autorisierte Werkstatt kann einen Kaufnachweis für den Serviceplan des Kunden verlangen.
3.4 Jeder angeforderte und erbrachte Service wird gemäß den eigenen Geschäftsbedingungen der ZEEKR-Werkstatt oder der von ZEEKR autorisierten Werkstatt erbracht (die im Falle widersprüchlicher Bestimmungen Vorrang vor diesen Serviceplan-Geschäftsbedingungen haben). Die geltenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt.
3.5 ZEEKR behält sich das Recht vor, den ZEEKR Care Service Plan zu ändern, was sich auf den Kundendienstplan auswirken kann, wenn dies für die vertragliche Bereitstellung des Kundendienstplans erforderlich ist und die Änderung nicht den Interessen des Kunden zuwiderläuft. Eine solche Änderung verursacht dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Wenn eine Änderung oder Modifikation die Bereitstellung des Kundendienstplans wesentlich verändert, ist der Kunde möglicherweise berechtigt, den Kundendienstplan zu kündigen und eine Rückerstattung für die verbleibenden Leistungen im Rahmen des Kundendienstplans zu erhalten.
3.6 ZEEKR beabsichtigt, ein flächendeckendes Netzwerk von Werkstätten aufzubauen, die in allen Gebieten, in denen ZEEKR-Fahrzeuge verkauft werden, Dienstleistungen anbieten können. ZEEKR ist jedoch nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass sich eine ZEEKR-Werkstatt oder eine von ZEEKR autorisierte Werkstatt in einer für den Kunden günstigen Entfernung befindet. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass sich die Verfügbarkeit von ZEEKR-Werkstätten und autorisierten ZEEKR-Werkstätten ändern kann. Eine solche Änderung hat keine Auswirkungen auf die von ZEEKR im Rahmen eines Kundendienstplans zu erbringenden Dienstleistungen. Wenn eine solche Änderung ZEEKR-Werkstätten oder autorisierte ZEEKR-Werkstätten im Rahmen bestehender Kundendienstpläne betrifft, ist der Kunde berechtigt, den Kundendienstplan zu kündigen und eine Rückerstattung für die verbleibenden Dienstleistungen im Rahmen des Kundendienstplans zu erhalten.
4.1 Der Kunde hat die Serviceintervalle einzuhalten, insbesondere wenn ein Serviceintervall aufgrund der Kilometerleistung früher fällig wird. Jede Leistung im Rahmen des Kundendienstplans ist innerhalb des Serviceintervalls anzufordern und in Anspruch zu nehmen. Die Anforderung der Leistung gilt als innerhalb des Serviceintervalls erfolgt, wenn der Kunde innerhalb des im Serviceintervall angegebenen Zeitraums einen Termin vereinbart und das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellt.
4.2 Wenn der Kunde die Dienstleistung nicht innerhalb des Serviceintervalls anfordert, ist ZEEKR berechtigt
· die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern, wenn es aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist, die Dienstleistung außerhalb des Serviceintervalls zu erbringen, oder wenn dies mit unangemessenen zusätzlichen Kosten verbunden wäre, oder
· den Service dennoch zu erbringen und einen angemessenen Aufpreis zu berechnen, der die durch die abweichende Anfrage entstandenen Mehrkosten abdeckt. ZEEKR weist darauf hin, dass der Aufpreis die typischerweise anfallenden Mehrkosten abdeckt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.
5.1 Sofern in diesen Serviceplan-Bedingungen, einschließlich der folgenden Bestimmungen, nichts anderes angegeben ist, haftet ZEEKR bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 ZEEKR haftet für Schäden – unabhängig vom Rechtsgrund – in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZEEKR vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für
· Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
· Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) resultieren, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von ZEEKR auf den Ersatz vorhersehbarer, typischer Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ZEEKR auf Schäden beschränkt, die bei Abschluss des Kundendienstplans vorhersehbar und für diese Art von Vertrag typisch waren. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist die Haftung ausgeschlossen.
1.1 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ZEEKR.
1.2 Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Schaden, seine Kosten und Verluste zu begrenzen.
6.1 Überträgt der Kunde das Eigentum an dem Fahrzeug auf einen Dritten, bleibt der ZEEKR Care Service Plan automatisch auf das Fahrzeug übertragen. Der neue Eigentümer des Fahrzeugs ist berechtigt, die Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem ZEEKR Care Service Plan in Anspruch zu nehmen und übernimmt alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Der neue Eigentümer ist nicht verpflichtet, vor der Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug angefallene Gebühren zu zahlen. Mit der Übertragung erlöschen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Kunden aus dem Kundendienstplan. Die gesetzlichen Rechte des bisherigen Kunden bleiben unberührt.
7.1 Der Kunde hat die Zahlung für den Kundendienstplan zum Zeitpunkt des Kaufs gemäß den Preisen und Zahlungsbedingungen, die ZEEKR dem Kunden beim Kauf des Kundendienstplans mitgeteilt hat, an ZEEKR zu leisten. Es fallen keine weiteren Gebühren an, außer den in Abschnitt 3.2 vereinbarten.
7.2 ZEEKR kann eine zusätzliche Gebühr für mobile Dienste erheben. Die für mobile Dienste geltende Gebühr wird vor der Bestellung durch den Kunden deutlich im Angebot angezeigt.
7.3 Alle Dienstleistungen, die nicht im Umfang des Kundendienstplans enthalten sind, sind separat und direkt an die zuständige ZEEKR-Werkstatt oder autorisierte ZEEKR-Werkstatt zu bezahlen.
8.1 Diese Serviceplan-Bedingungen treten mit dem Kauf des Fahrzeugs durch den Kunden in Kraft. Die Laufzeit des Serviceplans des Kunden beginnt mit dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs.
8.2 Der Kundendienstplan bleibt in Kraft, bis alle im Kundendienstplan enthaltenen Dienstleistungen erbracht wurden (vorausgesetzt, der Kunde hat die letzte Dienstleistung vor Ablauf des geltenden Serviceintervalls gebucht – andernfalls enden der Kundendienstplan und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Serviceplan mit Ablauf des Serviceintervalls).
8.3 Wenn der Fahrzeugkaufvertrag gekündigt wird, einschließlich durch Rücktritt oder Stornierung, endet der Kundendienstplan mit sofortiger Wirkung. Bereits gezahlte Gebühren für noch nicht erbrachte Dienstleistungen werden dem Kunden zurückerstattet. Mit Beendigung des Kundendienstplans erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Kundendienstplan.
8.4 ZEEKR ist berechtigt, den Kundendienstplan und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Serviceplan durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn der Kunde
· die Zahlung für das Fahrzeug gemäß dem Fahrzeugkaufvertrag nicht leistet,
· die Zahlung gemäß diesen Serviceplan-Bedingungen nicht leistet,
· das Fahrzeug in einer Weise modifiziert hat, die Personen im oder um das Fahrzeug gefährden könnte, oder
· wesentliche Verpflichtungen aus diesen Serviceplan-Bedingungen verletzt, die es für ZEEKR unzumutbar machen, den Kundendienstplan einzuhalten.
8.5 Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 8.4 erstattet ZEEKR dem Kunden unverzüglich alle bereits gezahlten Gebühren für noch nicht erbrachte Dienstleistungen. Mit der Kündigung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Kundendienstplan, sowohl für den ursprünglichen Kunden als auch für alle nachfolgenden Eigentümer des Fahrzeugs.
8.6 Vor einer Kündigung gemäß Abschnitt 8.4 muss ZEEKR dem Kunden eine schriftliche Mitteilung mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Verstoßes zukommen lassen.
9.1 Die Parteien sind von jeglicher Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten befreit, die sich aus diesen Serviceplan-Bedingungen aufgrund eines Ereignisses ergeben, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegt und das vernünftigerweise als unvermeidbar angesehen werden kann (höhere Gewalt). Zu solchen Ereignissen zählen unter anderem Krieg oder kriegsähnliche Handlungen, Beschränkungen durch Behörden, Feuer, Streik, Blockade, Verbote, Mängel oder ähnliche Vorkommnisse.
10.1 ZEEKR ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Serviceplan im Rahmen des Zumutbaren zu ändern oder zu aktualisieren, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, technischen Entwicklungen oder organisatorischen Anpassungen. ZEEKR wird dem Kunden Änderungen schriftlich oder per E-Mail mitteilen und den Kunden darüber informieren, dass (i) der Kunde das Recht hat, den Kundendienstplan innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen, wenn er mit den Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Serviceplan nicht einverstanden ist, und (ii) der Kunde den ZEEKR Care Service Plan innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Informationen per E-Mail kündigen muss, da er andernfalls als mit den Änderungen der Serviceplan-Bedingungen einverstanden gilt.
11.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Serviceplan unterliegen deutschem Recht, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer damit verbundenen Bestellung oder einem Kaufvertrag oder deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, werden, sofern sie nicht zwischen den Parteien gelöst werden können, in erster Instanz vom Amtsgericht Frankfurt entschieden, wenn der Kunde ein Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, so sind alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Serviceplan oder einer damit zusammenhängenden Bestellung oder Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, sofern sie nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, in erster Instanz vor dem zuständigen Gericht in Deutschland zu klären.